Die Länder möchten die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten bundeseinheitlich regeln und zugleich ihre Finanzierung sichern. In einem am 11. April 2014 beschlossenen Gesetzentwurf verweisen sie auf den voranschreitenden Fachkräftemangel in den Kliniken und die Notwendigkeit, dieses Berufsbild aufzuwerten.
Operationstechnische Assistenten sind Spezialisten und vereinen organisatorische sowie medizinisch-technische Fachkenntnisse rund um die operative Betreuung der Patienten. Insbesondere das komplexe Versorgungssystem macht ihren Einsatz erforderlich. Die bestehenden Landesregelungen sind nach Ansicht der Länder zu unterschiedlich und führen deshalb langfristig zur Zersplitterung des Heilberufswesens. Außerdem befürchten sie, dass die derzeitige Ausbildungsfinanzierung mit Blick auf das an Fallgruppen orientierte Abrechnungssystem nicht mehr gesichert ist.
Entsprechende Übergangsvorschriften sollen dafür sorgen, dass auch diejenigen adäquate Arbeitsplätze finden, die ihre Ausbildung noch unter den alten Bedingungen abgeschlossen haben.
Die Vorlage ist mit einem Gesetzentwurf identisch, den der Bundesrat bereits im Februar 2010 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser hat ihn wegen des Ablaufs der 17. Legislaturperiode nicht mehr abschließend beraten.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
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